Fallgruppen des § 4a UWG

§ 4a Abs. 2 UWG enthält einen Katalog von Umständen, aus welchen sich eine aggressive geschäftliche Handlung ergeben kann. Dieser Katalog ist allerdings nicht abschließend. Weitere aggressive geschäftliche Handlungen sind möglich. In der Praxis haben sich insoweit verschiedene Fallgruppen entwickelt.

Fallgruppen aggressiver geschäftlicher Handlungen nach § 4a UWG: 

  1. Wirtschaftlicher Druck
  2. Wertreklame
    1. Geschenke, Rabatte, Zugaben
    2. Koppelungsangebote
    3. Kundenbindung
    4. Aleatorische Reize
    5. Powershopping
    6. Progressive Kundenwerbung
  3. Gefühlsbezogene Werbung
  4. Autoritätenwerbung
  5. Laienwerbung

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