Anh. UWG Nr. 23c: Gefälschte Verbraucherbewertungen

Nach Anh. UWG Nr. 23c sind gefälschte Verbraucherbewertungen unzulässig. Hierzu gehört die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung.

Dieser Tatbestand der Bestandteil der "schwarzen Liste", welche im Anhang zum UWG einen Katalog stets unzulässiger geschäftlicher Handlungen aufstellt.  

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