Abnehmerschutz im Wettbewerbsrecht / UWG

Anh. UWG Nr. 13: Herkunftstäuschung

Nach Anh. UWG Nr. 13 unzulässig ist „Werbung für eine Ware oder Dienstleistung, die der Ware oder Dienstleistung eines bestimmten Herstellers ähnlich ist, wenn dies in der Absicht geschieht, über die betriebliche Herkunft der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu täuschen“.

Anh. UWG Nr. 14: Schneeballsystem / Pyramidensystem

Nach Anh. UWG Nr. 14 unzulässig ist „die Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Systems zur Verkaufsförderung, das den Eindruck vermittelt, allein oder hauptsächlich durch die Einführung weiterer Teilnehmer in das System könne eine Vergütung erlangt werden (Schneeball- oder Pyramidensystem)“.

Anh. UWG Nr. 15: Geschäftsaufgabe

Nach Anh. UWG Nr. 15 unzulässig ist „die unwahre Angabe, der Unternehmer werde demnächst sein Geschäft aufgeben oder seine Geschäftsräume verlegen“.

Anh. UWG Nr. 16: Gewinnchancenerhöhung

Nach Anh. UWG Nr. 16 unzulässig ist „die Angabe, durch eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ließen sich die Gewinnchancen bei einem Glücksspiel erhöhen“.

Anh. UWG Nr. 17: Heilungsangabe

Nach Anh. UWG Nr. 17 unzulässig ist „die unwahre Angabe, eine Ware oder Dienstleistung könne Krankheiten, Funktionsstörungen oder Missbildungen heilen“. 

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