Abnehmerschutz im Wettbewerbsrecht / UWG

Hindernisse nichtvertraglicher Art, § 4a Abs. 2 Nr. 4 UWG

Nach § 4a Abs. 2 Nr. 4 UWG stellen bestimmte Hindernisse nichtvertraglicher Art bei der Ausübung vertraglicher Rechte ebenfalls Umstände dar, welche eine aggressive geschäftliche Handlung und damit Unlauterkeit begründen kann. 

Drohungen mit unzulässigen Handlungen, § 4a Abs. 2 Nr. 5 UWG

Drohungen mit rechtlich unzulässigen Handlungen können gem. § 4a Abs. 2 Nr. 5 UWG als besonderer Umstand bei der Feststellung einer aggressiven geschäftlichen Handlung berücksichtigt werden und im Ergebnis zu einem unlauteren Verhalten führen. 

Fallgruppen des § 4a UWG

§ 4a Abs. 2 UWG enthält einen Katalog von Umständen, aus welchen sich eine aggressive geschäftliche Handlung ergeben kann. Dieser Katalog ist allerdings nicht abschließend. Weitere aggressive geschäftliche Handlungen sind möglich. In der Praxis haben sich insoweit verschiedene Fallgruppen entwickelt.

Wirtschaftlicher Druck

Die Ausübung von wirtschaftlichem Druck kann eine unzulässige Beeinflussung darstellen und deshalb unlauter sein. Typische Konstellationen zur Ausübung wirtschaftlichen Drucks betreffen insbesondere Geschäfte des Werbenden mit sonstigen Marktteilnehmern, d.h. Unternehmen auf einer anderen Wirtschaftsstufe als der Werbende selbst. Allerdings kann die Ausübung wirtschaftlichen Drucks gegenüber Verbrauchern ebenfalls unlauter sein.

Wertreklame

„Der Begriff der Wertreklame besagt, dass ein Kaufmann nicht mit Worten, sondern mit Werten Werbung treibt, dass er also etwas verschenkt, sei es eine ungekoppelte Werbegabe, sei es eine Zugabe oder sei es die Ware selbst, für deren entgeltlichen Absatz er damit zugleich wirbt. Eine solche Wertreklame ist nicht stets wettbewerbswidrig, sie kann aber im Einzelfall – etwa unter dem Gesichtspunkt einer Preisverschleierung, eines übertriebenen Anlockens oder eines psychischen Kaufzwangs – ausnahmsweise gegen die Regeln lauteren Wettbewerbs verstoßen.“[1] Wertreklame ist ein Oberbegriff für verschiedene Erscheinungsformen von Werbung. Die wohl wichtigsten Erscheinungsformen sind das Werben mit Geschenken und Vergünstigungen.

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