Marktverhaltensregelung ist die Regelung des § 1 Abs. 1 HeilprG zum Erfordernis einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.
Heilpraktiker und UWG
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Marktverhaltensregelung ist die Regelung des § 1 Abs. 1 HeilprG zum Erfordernis einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.