Sonstiger Rechtsbruch 

Sonstige Marktverhaltensregelungen

Marktverhaltensregelung sonstigeSonstige Marktverhaltensregelungen sind eine von mehreren Kategorien einer Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG. Die Regelungsbereiche sonstiger Marktverhaltensregelungen betreffen insbesondere das Strafrecht, Jugendschutzrecht, Vergaberecht, Beihilferecht und das Prozessrecht.

Strafrecht und UWG

Strafnormen können Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG darstellen. Neben den Normen des Strafgesetzbuches (StGB) kommen dabei weitere Normen außerhalb des Kernstrafrechts in Betracht. Auch das UWG benennt in § 16 UWG marktverhaltensregelnde Strafnormen.

Jugendschutz und UWG

Marktverhaltensregelungen sind die Vorschriften des Jugendschutzrechts, insbesondere das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Vergaberecht und UWG

Marktverhaltensregelungen sind die im Vergaberecht nach §§ 97 ff. GWB geregelte Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge. 

Prozessrecht und UWG

Nach § 79 Abs. 2 ZPO sind nur die dort genannten Personen dazu befugt, eine Partei im Zivilprozess als Bevollmächtigte zu vertreten. Dies stellt eine Marktverhaltensregelung dar.

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