Im Heilmittelwerbegesetz (HWG) finden sich Regelungen für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht, § 1 Abs. 1 HWG. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Werbung für solche Waren und Dienstleistungen wahr und sachlich zu halten.
Wettbewerbsrecht aus Berlin
Die Regelungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB) können Marktverhaltensregelungen darstellen.
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel müssen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Health-Claims-VO (HCVO) erfolgen. Werden diese Vorgaben nicht beachtet kann ein Wettbewerbsverstoß durch Rechtsbruch gem. § 3a UWG vorliegen.
Marktverhaltensregelungen sind § 7 Abs. 10 und 11 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), welche die Werbung und das Teleshopping für alkoholische Getränke regeln.
Unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten sind bei Marketing und Vertrieb von Tabakerzeugnissen umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die Regelungen finden sich im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Missachtung der Vorgaben kann zu einem Wettbewerbsverstoß führen und die verscheidenen Rechtsfolgen des UWG auslösen.