Marktverhaltensregelungen sind § 7 Abs. 10 und 11 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), welche die Werbung und das Teleshopping für alkoholische Getränke regeln.
Wettbewerbsrecht aus Berlin
Unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten sind bei Marketing und Vertrieb von Tabakerzeugnissen umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die Regelungen finden sich im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Missachtung der Vorgaben kann zu einem Wettbewerbsverstoß führen und die verscheidenen Rechtsfolgen des UWG auslösen.
Eine Marktverhaltensregelung ist das in § 25 WeinG enthaltene Täuschungsverbot.
Absatzbezogene Marktverhaltensregelungen sind eine von mehreren Kategorien einer Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG. Ausgangspunkt sind der Absatz bzw. die Vermarktung von Produkten. Regelungsbereiche absatzbezogener Marktverhaltensregelungen betreffen insbesondere Geschäftszeiten, Preise (einschließlich Regelungen über Mindespreise und Höchstpreise), Preisangaben und den Vertrieb und die Zulassung. Absatzbezogene Marktverhaltensregelungen lassen sich - ebenso wie andere Marktverhaltensregelungen - nicht immer trennscharf abgrenzen. Insbesondere zu produktbezogenen Marktverhaltensregelungen bestehen verschiedene Überschneidungen.
Marktverhaltensregelungen sind die Ladenschlussgesetze bzw. Ladenöffnungsgesetze der Länder, ggf. ergänzt durch das Ladenschlussgesetz des Bundes.