Einzelne Verfahren

Bezogen auf spezielle Rechtsgebiete lassen sich einzelne Verfahren und ihre Besonderheiten unterscheiden. Grundlage sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen zum außergerichtlichen Vorgehen, einstweiligen Rechtsschutz, den Hauptsacheverfahren und der Vollstreckung. Diese werden dann teilweise um bestimmte Besonderheiten ergänzt. Die dargestellten Verfahren sind schwerpunktmäßig zivilrechtlich geprägt. Es gelten neben den allgemeinen Regelungen des (Zivil-) Verfahrensrechts teilweise besondere Regelungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Regelungsgegenstand.

Gesamtdarstellungen

Darstellung der rechtsgebistsspezifischen Besonderheiten zu den allgemeinen Verfahrensschritten des außergerichtlichen Vorgehens, des einstweiligen Rechtsschutzes, den Hauptsacheverfahren und der Vollstreckung:

Ausgewählte Aspekte

Ausgewählte praxisrelevante Aspekte besonderer Verfahren: