- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Das Recht der Wirtschaftsverfahren regelt den Ablauf außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen mitr wirtschaftsrechtlichem Bezug. Wirtschaftsverfahren sind schwerpunktmäßig, nicht aber ausschließlich zivilrechtlich geprägt. Es gelten neben den allgemeinen Regelungen des (Zivil-) Verfahrensrechts besondere Regelungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Regelungsgegenstand.
Einzelne Wirtschaftsverfahren
Insbesondere die nachfolgenden besonderen wirtschaftsrechtlichen Verfahrensarten können unterschieden werden:
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Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.- Erstellt: 10. September 2014
- Aktualisiert: 19. Januar 2021