Gebühren internationale Markenregistrierung

Bei der internationalen Markenregistrierung fallen unterschiedliche Gebühren an. Neben nationalen Gebühren, welche an die Ursprungsbehörde zu entrichten sind, fallen auch Gebühren bei der WIPO an. Hier sind Grundgebühr, Ländergebühren und Klassengebühren zu unterscheiden.

Mit der Anmeldung / Hinterlegung ist eine Gebühr nach nationalen Vorschriften bei der Ursprungsbehörde einzuzahlen (Art. 8 Abs. 1 MMA/PMMA), beim DPMA sind dies 180 Euro, zahlbar innerhalb eines Monats nach der Anmeldung.

Neben der Gebühr für die Ursprungsbehörde sind Gebühren bei der WIPO einzuzahlen, wobei eine Einzahlung über ein gesondert eingerichtetes stehendes Konto (current account) bei WIPO empfehlenswert ist. Möglich ist auch eine Zahlung per Überweisung oder per Post-Bankanweisung. Die Zahlung per Kreditkarte ist nicht bei Anmeldungen, sondern nur bei Vorgängen mit elektronischem Code der WIPO zulässig, wie bspw. Beanstandungsbescheiden oder Verlängerungen[1].

Die Anmeldegebühren bei der WIPO setzen sich aus einer 

  • Grundgebühr,
  • Ländergebühren je nach benannten Ländern und 
  • Klassengebühren bei mehr als drei Waren- und Dienstleistungsklassen 

zusammen. 

Die WIPO stellt unter https://madrid.wipo.int/feecalcapp/ einen Fee-Calculator zur Verfügung, mit welchem die ungefähren Gebühren berechnet werden können. Bei der Verwendung des Fee-Calculators ist besonders auf die korrekte Auswahl der Ursprungsbehörde und dem richtigen Anmeldezeitpunkt zu achten, weil die Gebühren sich ggf. erheblich verändern können, wenn hier fehlerhafte Angaben verwendet werden. Für eine Kostenabschätzung ist zudem zu beachten, dass einige Länder nach Abschluss des nationalen Schutzgewährungsverfahrens eine zweite individuelle Gebühr erheben, die aber vom Fee-Calculator bei der Berechnung der reinen Anmeldegebühr nicht beachtet wird. 


[1] Vgl. Information Notice No. 20/2007.

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