Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die Bewertung eines Immaterialguts wie z.B. einer Marke oder die Ermittlung einer Lizenzrate sagt noch nichts über deren die tatsächlichen Verwertungsmöglichkeiten bzw. deren Transferfähigkeit aus. Verwertungsmöglichkeiten müssen gesondert ermittelt werden.