Das Persönlichkeitsrecht

Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht schützt Individuen vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich. Es besteht aus einer Vielzahl einzelner Rechte, die sich jeweils auf spezielle Aspekte beziehen. Persönlichkeitsrechte sind als dynamisches Recht ausgestaltet, welches sich ständig fortentwickelt und so die verschiedensten neuen Entwicklungen berücksichtigen kann. Für Presse, Publizisten und viele weitere Medienschaffenden stellen Persönlichkeitsrechte die wichtigste Grenze bei Berichterstattung und Kommunikation dar. Verletzt die Kommunikation ein oder mehrere Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen, ist diese regelmäßig unzulässig und kann zu unterschiedlichen Ansprüchen des Betroffenen (z.B. Unterlassung oder Schadenersatz) führen.

Ausgewählte Persönlichkeitsrechte

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Allgemeines_PersoenlichkeitsrechtUnter dem Oberbegriff des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts werden viele unterschiedliche Persönlichkeitsrechte geschützt. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde und wird vom Bundesverfassungsgericht in einer Vielzahl von Entscheidungen entwickelt. Es ist  aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) abgeleitet und hat somit Verfassungsrang. Soweit Persönlichkeitsrechte - wie so oft - von der Berichterstattung der Presse betroffen sind, ist eine individuelle Interessensabwägung zwischen Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und Persönlichkeitsrechten (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) vorzunehmen.

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Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen BildAls Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hat jeder Mensch die Möglichkeit, über die Veröffentlichung seines Bildnisses, (insbesondere durch Fotografien) selbst zu entscheiden. Dieses sog. "Recht am eigenen Bild" erfährt zwar verschiedene Ausnahmen. Im Grundsatz kann ein Betroffener jedoch verhindern, dass sein Bildnis ohne seine Zustimmung erkennbar veröffentlicht wird. In nicht wenigen Fällen wird in der Praxis das Recht am eigenen Bild nicht oder nicht ausreichend beachtet. 

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Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Recht auf informationelle SelbstbestimmungDas Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ebenfalls Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es ermöglicht dem Einzelnen, darüber zu entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang er persönliche Informationen (z.B. zu sich und seiner Familie, Vermögens- und Einkommensverhältnissen, Glaube und Weltanschauung, Freizeitgestaltung etc.) bekannt geben möchte. Gerade auch im Zusammenhang mit der ständig fortschreitenden Digitalisierung kommt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine Hohe Bedeutung zu. 

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Recht auf Vergessen

Recht auf VergessenUnter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Recht auf Vergessen Löschungsansprüche an persönlichen Daten (z.B. Name, Fotos). Betroffene können insoweit z.B. von Online-Archiven oder Internetsuchmaschinen die Entfernung ihrer Daten verlangen.  

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Grundrechte mit Fachanwalt konsequent verteidigen 

Anwalt Persönlichkeitsrecht

Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen. Persönlichkeitsrechte sind durch die Verfassung geschützte Grundrechte und haben insoweit eine besonders hohe Bedeutung. Ob als Unternehmer oder Privatperson, mit langjähriger Erfahrung und Expertise setzen wir Ihre Rechte interessengerichtet durch. Unser umfassendes Beratungsspektrum umfasst u.a. das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sonstige Persönlichkeitsrechte, Abmahnung und weitere Ansprüche bei Verstößen (u.a. Unterlassungsanspruch und Geldentschädigungsansprüche) etc. Natürlich beraten wie Sie als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht auch in allen weiteren Themen des Persönlichkeitsrechts. 

 

 

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