Wird gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, so hat dieser keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass Forderungen des Finanzamtes zunächst innerhalb der Frist zu zahlen sind. Kommt das Finanzamt bei einer Prüfung des Steuerfalls zu dem Ergebnis, dass eine Überzahlung vorliegt, werden die Zahlungen zurückerstattet.
Abhilfe kann im Einzelfall eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) schaffen. Wird diese auf Antrag vom Finanzamt oder vom Finanzgericht bewilligt, müssen bis auf Weiteres keine Steuern bezahlt werden.