Kann Werbung auch mit wahren Angaben irreführend sein ?

Ja, auch Werbung mit wahren Angaben kann irreführend sein.

Nach § 5 UWG ist jede geschäftliche Handlung (insbesondere Werbung) irreführend, die zur Täuschung geeignete Angaben enthält oder sonst zu einer Verwechslungsgefahr zwischen werbenden Unternehmer und Mitbewerber führen kann. Es muss von Seiten des Unternehmers nicht "gelogen" werden, um den Adressaten der Werbung irrezuführen.

Beispiel: Das Unternehmen X wirbt damit, dass sich bei Ihm jeder Verbraucher einen Song gratis aus dem Internet herunter laden kann. Diese Angabe entspricht der Wahrheit. Allerdings unterlässt er die Angabe, dass Bedingung der Inanspruchnahme dieser „Gratisdienstleistung" ist, dass ein Abo-Vertrag abgeschlossen wird.

Hier wird der Kunde über die Bedingung der Dienstleistung des X getäuscht, ohne dass unwahre Angaben gemacht wurden. Auch ein Unterlassen einer bestimmten Handlung kann irreführend sein.

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