Gegenstand des Designrechts sind Designs. Dabei handelt es sich um neue und mit Eigenart versehene, in das Register eingetragene zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen wie sie u.a. beim Industrie-, Produkt- und Grafikdesign üblich sind. Das Designrecht schützt den Inhaber vor der Nachahmung seines geschützten Musters und eröffnet ihm damit die Möglichkeit der Verwertung seiner Leistung. Im Fall der Verletzung von Designrechten stehen dem Inhaber verschiedene Ansprüche zur Verfügung.
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