Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Bilder von Personen auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Der Gesetzgeber sieht aus verschiedenen Gründen Ausnahmen vor. Die Betroffenen können sich insoweit nicht auf ein Recht am eigenen Bild berufen. Das Persönlichkeitsrecht ist eingeschränkt.
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