Regelmäßig sollte eine Klage an das Finanzgericht mit einer Begründung versehen werden, auch wenn bei Finanzgericht gem. § 76 Finanzgerichtsordnung (FGO) die Amtsermittlingspflicht gilt. Eine begründete Klageschrift erhöht die Erfolgsaussichten und kann zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Einzelheiten zu den Anträgen, der Struktur und den Inhalte einer finanzgerichtlichen Klagebegründung können den nachfolgenden Ausführungen entnommen werden.
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