Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände zu stellen, §§ 927, 936 ZPO.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände zu stellen, §§ 927, 936 ZPO.
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860