Ansprüche im Datenschutzrecht

Der von Maßnahmen der Datenverarbeitung etc. Betroffene hat spezielle Rechte. Diese können gem. § 6 Abs. 1 BDSG nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Es handelt sich dabei um die nachfolgend aufgeführten Rechte (die die verantwortliche Stelle zugleich verpflichten). 

  1. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten, § 35 BDSG
  2. Auskunftsanspruch, § 34 BDSG
  3. Schadenersatzansprüche, §§ 7, 8 BDSG 
  4. Anrufung des Datenschutzbeauftragten, § 21 BDSG

 

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