Wissenschaftliche Forschung, § 28 Abs. 2 Nr. 3 BDSG

Eine weitergehende Verwendung personenbezogener Daten kann auch im Interesse wissenschaftlicher Forschungen (§ 28 Abs. 2 Nr. 3) erforderlich sein, wenn das wissenschaftliche Interesse wesentlich überwiegt und der Forschungszweck gefährdet ist.

Übersicht zur Datenverarbeitung bei wissenschaftlicher Forschung

Wenn Daten auf Grund wissenschaftlicher Forschungen weitergegeben werden sollen, ist wie folgt zu ermitteln, ob die Daten in zulässiger Weise genutzt oder übermittelt wurden

  • war es im Interesse der Durchführung wissenschaftlichen Forschung erforderlich die Daten zu nutzen oder zu übermitteln?
  • wessen Interesse überwiegt (Interessenabwägung)?
  • war der Forschungszweck gefährdert?

Im Interesse der Durchführung der wissenschaftlichen Forschung erforderlich

Die weitegehende Nutzung oder Übermittlung im Sinne des § 28 Abs. 2 Nr. 3 BDSG ist lediglich im Interesse der Durchführung wissenschaftlicher Forschung zulässig.

Dabei kann jede Tätigkeit, welche nach Form und Inhalt als ernsthafter Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist, als wissenschaftlich betrachtet werden. Forschung ist das planmäßige, zielgerichtete Suchen nach neuen Erkenntnissen. Die Art der Datenverarbeitung muss aber auch auch erforderlich sein. Hierbei sind vor allem die Möglichkeit der Verwendung pseudonymisierter oder anonymisierter Daten zu berücksichtigen.

Interessenabwägung

Des Weiteren ist eine Interessenabwägung durchzuführen. Sofern danach das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung der Forschung gegenüber dem des Betroffenen wesentlich überwiegt, ist die weitergehende Nutzung oder Übermittlung zulässig. Dabei ist wichtig, dass bei der Abwägung eine strikt objektive Betrachtungsweise an den Tag zu legen ist.

Gefährdung des Forschungszwecks

Schließlich muss der Forschungszweck ohne die Übermittlung oder Nutzung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreichbar sein. Dabei sind die konkreten Umstände des Einzelfall zu betrachten.

Beispiel: Vorliegen von günstigeren Forschungsalternativen

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