Datenschutzrecht aus Berlin

Datenveränderung

Datenveränderung ist das inhaltliche Umgestalten gespeicherter personenbezogener Daten, § 3 Abs. 4 Nr. 2 BDSG.

Datensperrung

Datensperrung ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, sie in ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken, § 3 Abs. 4 Nr. 4 BDSG.

Datenlöschung

Löschen von Daten ist das Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener Daten, § 3 Abs. 4 Nr. 5 BDSG.

Datenschutz

Datenschutz

Datenschutz gewährleistet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen. Der Datenschutz wird im deutschen Recht durch einige wenige, aber sehr effektive Grundprinzipien sichergestellt. Diese sind beim Umgang mit personenbezogenen Daten von den jeweils Verpflichteten zwingend zu berücksichtigen. Zusätzlich existieren spezifische datenschutzrechtliche Ansprüche sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Einwilligung in die Datenverarbeitung, § 4a BDSG

Neben der gesetzlichen Erlaubnis zur Datenverarbeitung stellt die Einwilligung des Betroffenen die zweite Möglichkeit dar, um zulässige Datenverarbeitung zu betreiben (vgl. Grundprinzip des Datenverarbeitungsverbots mit Erlaubnisvorbehalt). Der Gesetzgeber (§ 4a BDSG) und die Rechtssprechung stellen an die Einwilligung strenge Anforderungen.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860