Markenrecht aus Berlin

Gebühren internationale Markenregistrierung

Bei der internationalen Markenregistrierung fallen unterschiedliche Gebühren an. Neben nationalen Gebühren, welche an die Ursprungsbehörde zu entrichten sind, fallen auch Gebühren bei der WIPO an. Hier sind Grundgebühr, Ländergebühren und Klassengebühren zu unterscheiden.

Internationales Büro / WIPO: Registrierung

Nachdem die Ursprungsbehörde das Gesuch an das Internationale Büro bei der WIPO weitergeleitet hat, nimmt das Internationale Büro eine Prüfung der Anmeldung vor und erkennt bei erfolgreicher Prüfung der Registrierung der IR-Marke einen Registrierungstag zu. Es folgen Eintragung und Veröffentlichung der Anmeldung. Schließlich übersendet die WIPO eine entsprechende Mitteilung an die Behörden der betroffenen Länder.

Nationale Behörde(n): Schutzbewilligung / -verweigerung

Grundsätzlich vermittelt eine IR-Markenregistrierung bei der WIPO dieselben Rechte in den benannten Vertragsstaaten, wie dort registrierte nationale Marken (Art. 4 Abs. 1 MMA) bzw. nationale Markenanmeldungen (Art. 4 Abs. 1a PMMA). 

Internationales Büro / WIPO: Verwaltung

Nach Verfahrensabschluss verwaltet das Internationale Büro der WIPO die IR-Marke und ist auch für eine etwaige Verlängerung der Schutzdauer zuständig.

Schutzverweigerungsverfahren und Schutzbewilligung

SchutzverweigerungsverfahrenDas Schutzbewilligungs- bzw. Schutzverweigerungsverfahren ist Bestandteil des Registrierungsverfahrens. Während die unmittelbare Schutzbewilligung im Registrierungsverfahren dieses deutlich abkürzt und zu einer unmittelbaren Registrierung der Marke führt, verzögert sich das Verfahren in den Fällen, in welchen eine Schutzverweigerung in Betracht kommt. Das spezifische Schutzverweigerungsverfahren ist nachfolgend näher dargestellt.

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