Die bloße Erstellung von AGB reicht nicht aus, damit diese auch Geltung erlangen. Sie müssen vielmehr auch zusätzlich in den jeweiligen einzelnen Vertrag einbezogen werden. Hierzu stellt das Gesetz in § 305 Abs. 2 BGB bestimmte Anforderungen auf. Diese werden in Praxis häufig nicht beachtet. In der Folge gelten die AGB nicht.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860