Das Vertragsrecht ist in den §§ 145 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Diese Vorschriften gelten für alle Arten von Verträgen. Dort finden sich Regeln darüber, wie Verträge zustande kommen, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten sind, wann Verträge erlöschen und unter welchen Voraussetzungen Verträge durchsetzbar sind. Das Vertragsrecht ist vom Grundsatz der Privatautonomie geprägt. Dieser gilt allerdings nicht ausnahmslos. Der Gesetzgeber hat verschiedene zwingende Regeln vorgegeben, von denen auch durch einen individuellen Vertrag nicht abgewichen werden kann. Soweit ein Vertrag beendet werden soll, kommen vor allem die Kündigung des Vertrages, der Rücktritt vom Vertrag und der Widerruf einer Vertragserklärung in Betracht.
Voraussetzungen des Vertrags
Ein Vertrag regelt Rechtsbeziehungen zwischen zwei oder mehr Personen. Die Regelungen können sowohl individuell, als auch standardisiert ausgestaltet sein oder eine Kombination individueller und standardisierter Regelungen enthalten. Standardisierte Verträge stellen AGB dar (s.u.). Bei den Vertragspartnern kann es sich sowohl um natürliche Personen, als auch um juristische Personen / Unternehmen handeln. Damit Ansprüche aus einem Vertrag hergeleitet werden können muss der Vertrag
sein. Hinter jedem der vorgenannten Punkte können sich praktische Probleme ergeben. So sind etwa beim Zustandekommen des Vertrages immer wieder Probleme des Zugangs von Willenserklärungen festzustellen oder Fragen der Wirksamkeit (z.B. sittenwidriger Vertragsinhalt) zu klären.
AGB und Verträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, welche für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen. Insoweit handelt es sich um spezielle, standardisierte Verträge bzw. Vertragsbedingungen. Bei AGB sind besondere gesetzliche Vorgaben zu beachten, welche insbesondere Einfluss auf die Wirksamkeit der AGB-Regelungen haben.
Beendigung von Verträgen
Kündigung des Vertrags
Die häufigste Form, einen Vertrag zu beenden stellt wohl die Kündigung des Vertrages dar. Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der der Kündigende das Vertragsende herbeiführen kann. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Neben gesetzlichen Voraussetzungen sind vor allem die individuellen vertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen (z.B. die Vereinbarung einer bestimmten Kündigungsfrist).
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Rücktritt vom Vertrag
Auch der Rücktritt vom Vertrag beendet die vertraglichen Beziehungen. Anders als bei der Kündigung wirkt der Rücktritt auf den Vertragbeginn zurück. Es wird der gesamte Vertrag rückabgewickelt. Dies bedeutet, dass sich die Vertragsparteien die gegenseitig erhaltenen Leistungen (z.B. Kaufsache und Kaufpreis) zurückgeben müssen. Eventuell ist auch ein Wertersatz zu leisten. Ziel des Rücktritts ist es, beide Parteien so zu stellen, als sei nie ein Vertrag geschlossen worden.
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Widerruf einer Vertragserklärung
Mit dem Widerruf der Vertragserklärung wird rückwirkend ein Erfordernis für den Vertragsschluss beseitigt. Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) vorliegen. Soweit eine Vertragspartei ein Widerrufsrecht hat und dieses ausübt, ist es ihr möglich, eine dieser Willenserklärungen zu beseitigen. Damit kann kein Vertrag zustande kommen.
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Verträge professionell erstellen, prüfen und durchführen
Das Anwalts-Team der böhm anwaltskanzlei hat jahrelange Erfahrung in der Erstellung und Prüfung von Verträgen. Als Vertragsanwälte unterstützen wir unsere Mandanten individuell sowohl bei der Vertragsgestaltung, als auch der späteren Durchführung von Verträgen. Dabei begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen der Vertragsgestaltung, vom ersten Entwurf bis zum Vertragsschluss und Vertragscontrolling. Wir beraten zu allen Fragen des Vertragsrechts einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Aspekte kompetent und präzise. Unser umfassendes Beratungsspektrum beinhaltet das gesamte Vertragsrecht, unter anderem die Entstehung von Verträgen bzw. die Grundlagen der Vertragsgestaltung, die Wirksamkeit von Verträgen (z.B. Fragen der Anfechtung und der Sittenwidrigkeit), Beendigung von Verträgen, insbes. durch Kündigung, Rücktritt, Widerruf und allen sonstigen vertragsrechtlichen Fragestellungen.