Die Berechtigungsanfrage

BerechtigungsanfrageDie Abmahnung kann gefährlich sein, insbesondere wenn sie aus einem Schutzrecht erfolgt (unberechtigte Schutzrechtsverwarnung). Eine Gegenabmahnung und Schadenersatzpflichten können die Folge sein. In unsicheren Fällen empfiehlt sich deshalb als Alternative zur Abmahnung die sog. Berechtigungsanfrage.

Bei der Berechtigungsanfrage handelt es sich nicht um eine Abmahnung. Der Zweck der Berechtigungsanfrage ist die Klärung etwaiger Gegenrechte, insbesondere wenn es sich um solche handelt, die nicht oder nur schwierig recherchiert werden können (z.B. Unternehmenskennzeichen, Titel).

In der Ausgangssituation besteht eine ungeklärte oder unsichere Rechtslage. Der Rechteinhaber nimmt wegen dieser offenen Rechtslage Kontakt zu einem potentiellem Verletzer auf, um mit diesem die Rechtslage zu diskutieren („Meinungsaustausch“).

Es erfolgt dabei vom Rechteinhaber und Steller der Berechtigungsanfrage keine Aufforderung zur Unterlassung. Es wird auch keine Behauptung von Rechtsverletzungen (z.B. Schutzrechtsverletzungen) aufgestellt und es werden keine gerichtlichen Schritte angedroht. 

Die Chancen / Vorteile der Berechtigungsanfrage bestehen darin, dass ansonsten mögliche Gegenabmahnungen und die damit verbundenen (Kosten-) Nachteile vermieden werden. 

Nachteilig (Risiken) ist bei der Berechtigungsanfrage, dass ggf. keine verbindliche Klärung der Rechtslage erfolgt und mit der Berechtigungsanfrage ggf. ein Zeitverlust einhergeht. 

Die Inhalte einer Berechtigungsanfrage können der folgenden Checkliste entnommen werden:

ChecklisteCheckliste Berechtigungsanfrage

Erforderliche Inhalte einer Berechtigungsanfrage sind:

  1. Richtige(r) Adressat(en)
  2. Konkrete Beschreibung des Verhaltens / Sachverhalts
  3. Frage nach der Berechtigung 
  4. Fristsetzung für eine Antwort

Muster einer Berechtigungsanfrage:

[Name Absender]
[Straße]
[PLZ Ort]

Vorab per E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Original per Einwurfeinschreiben
[Name Empfänger]
[Straße]
[PLZ Ort]

[Datum]

[Name Absender] ./. [Name Empfänger]
Marke [Bezeichnung der Marke]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit darf ich Sie darüber informieren, dass ich Inhaber der folgenden Marken bin:

Marke:                 [Marke 1]
Geltungsbereich:       [deutsche Marke, Unionsmarke, ...]
Anmeldepriorität:      [Datum 1]
Registernummer:        [Registernr. 1]
Markenform:            [Markenform 1]
Klassen:               [Markenklassen 1]

Marke:                 [Marke 2]
Geltungsbereich:       [deutsche Marke, Unionsmarke, ...]
Anmeldepriorität:      [Datum 2]
Registernummer:        [Registernr. 2]
Markenform:            [Markenform 2]
Klassen:               [Markenklassen 2]

Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem amtlichen Markenregister, welches Sie unter https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger erreichen.

Die vorgenannten Marken nutzen Sie nach unserer Kenntnis wie folgt: [genaue Beschreibung aller bekannten Nutzungshandlungen, ggf. Nennung der relevanten URL, ggf. Kopien als Anlage beifügen]

Ich fordere Sie auf uns mitzuteilen, auf Grund welcher Umstände Sie sich berechtigt fühlen, unsere vorgenannten Marken nicht beachten zu müssen. 

Für Ihre Antwort habe ich mir eine Frist bis spätestens

            [Frist, i.d.R. 10 Tage]

notiert. Sollte die Frist ohne Nachricht verstreichen, muss ich davon ausgehen, dass lhnen keine Rechtfertigungsgründe zustehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name]

Der Adressat einer Berechtigungsanfrage ist nicht verpflichtet, auf diese zu reagieren. Regelmäßig empfiehlt sich jedoch eine fristgerechte Reaktion mit entsprechender Stellungnahme. Hierdurch können besonders frühzeitig und maximal kostenschonend etwaige Kollisionen einvernehmlich geklärt werden. 

Die Berechtigungsanfrage hat im Markenrecht besondere Bedeutung da gerade hier das Risiko unberechtigter Schutzrechtsverwarnungen und der damit verbundenen Nachteile, insbesondere von Schadenersatzansprüchen besteht. Da in der Praxis der Ausgang markenrechtlicher Streitigkeiten oft nur eingeschränkt prognostiziert werden können, bietet sich als Reaktion auf eine möglicherweise berechtigte Berechtigungsanfrage insbesondere der Abschluss einer Abgrenzungsvereinbarung an. 

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