Einer unser Mandanten wurde von einem Verlag wegen Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen. Hintergrund dessen war, dass der Mandant mehrere Werke der Fachliteratur veröffentlicht hat und hierbei unautorisiert Inhalte aus Werken des Verlages verwendet haben soll. Tatsächlich bestanden die aus mehreren hundert Seiten bestehenden Werke des Mandanten zum wesentlichen Teil aus Inhalten, die den Werken des Verlages entnommen wurden. Der Mandant war sich des Umstandes bewusst, dass er hier fremde Inhalte entnommen hat, er war jedoch der Ansicht, dass dies vom Zitatrecht gedeckt sei, da hinreichend auf die Quelle hingewiesen wurde.
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