Fälle der böhm anwaltskanzlei. Urheberrecht.

Zitatrecht

Quellenangabe reicht (nicht) - Zur Grenze des Zitatrechts

Einer unser Mandanten wurde von einem Verlag wegen Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen. Hintergrund dessen war, dass der Mandant mehrere Werke der Fachliteratur veröffentlicht hat und hierbei unautorisiert Inhalte aus Werken des Verlages verwendet haben soll. Tatsächlich bestanden die aus mehreren hundert Seiten bestehenden Werke des Mandanten zum wesentlichen Teil aus Inhalten, die den Werken des Verlages entnommen wurden. Der Mandant war sich des Umstandes bewusst, dass er hier fremde Inhalte entnommen hat, er war jedoch der Ansicht, dass dies vom Zitatrecht gedeckt sei, da hinreichend auf die Quelle hingewiesen wurde.

Wikipedia Smartphone
Bild Gerd Altmann auf Pixabay

Geklaute Inhalte bei Wikipedia veröffentlicht

Vor einiger Zeit wurden auf der Internet-Enzyklopädie Wikipedia in einem Artikel zum Thema Steuerfahndung mehrere Inhalte publiziert, die allerdings zuvor von einem unserer Anwälte verfasst und auf unserer Domain www.steuerdelikt.de veröffentlicht worden waren. Nach kurzer Aufforderung an Wikipedia wurden die Texte allerdings zeitnah entfernt beziehungsweise entsprechend kenntlich gemacht.

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Klavier Tasten
Bild von MabelAmber auf Pixabay

Urheberrechtsstreit um populäres Kinderlied

Einer unserer Mandanten wandte sich mit der Bitte an unsere Kanzlei, gegen eine urheberrechtliche Klage vorzugehen. So sollte der Betroffene zur Unterlassung von Aussagen dahingehend verpflichtet werden, er sei Urheber eines vorwiegend in den 70er und 80er Jahren sehr populären Liedes. Wir konnten für unseren Mandanten  letztlich eine Klageabweisung vor Gericht erreichen.

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