Einer unser Mandanten hat zur Bewerbung seines Restaurants einen Dritten mit der Erstellung und dem anschließenden Betreiben einer Website beauftragt. Die Domain bestand hierbei aus dem Namen des Restaurants. Ferner hat der Mandant die Restaurantbezeichnung durch eine Marke schützen lassen. Zwischen dem Mandanten und dem Websitebetreiber kam es jedoch zu einem Zerwürfnis, infolge dessen der Websitebetreiber die weiter Pflege der Website eingestellt hat. Dies führte insbesondere dazu, dass Tischreservierungen sowie weitere elektronisch Posteingänge nicht mehr an den Mandanten weitergeleitet wurden. Der Mandant hat zwar zwischenzeitlich eine zweite Restaurantwebsite betrieben, dennoch konnten die potentiellen Restaurantbesucher nicht unterscheiden, welche der beiden Websiten vom Mandanten aktiv betrieben wurde.
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