Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Geheimhaltungsvereinbarung / NDA

Geheimhaltungs- / VerschwiegenheitsvereinbarungDie Geheimhaltungsvereinbarung (auch Verschwiegenheitsvereinbarung, Vertraulichkeitsvereinbarung oder Non-Disclosure Agreement bzw. NDA genannt) ist ein eigenständiger Vertrag, mit welchem über bestimmte Aspekte von zukünftigen Verhandlungen, Verhandlungsergebnissen oder auszutauschenden Informationen Stillschweigen vereinbart wird. Üblicherweise werden zugleich für den Fall von Verstößen gegen die Geheimhaltungsverpflichtungen Sanktionen, insbesondere Vertragsstrafen vereinbart.  Geheimhaltungsvereinbarungen werden regelmäßig vor dem eigentlichen Hauptvertrag (z.B. Patent- oder Markenlizenzvertrag, Entwicklungsvertrag etc.) geschlossen und soll sicherstellen, dass bestimmte auszutauschenden Informationen nur den beteiligten Vertragsparteien und ggf. einigen wenigen weiteren berechtigten Personen bekannt werden. 

 

Geheimhaltungsvereinbarung / NDA - typische Regelungen

Typische Regelungen einer Geheimhaltungsvereinbarung (bzw. eines Non-Disclosure Agreement / NDA) sind u.a. eine Präambel, die Zusammenstellung relevanter Grundlagen und Definitionen, die Bennenung der besonderen vertraulichen Informationen, die eigentliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Ausnahmen von der Vertraulichkeitsverpflichtung, die Vereinbarung einer Vertragstrafe, und Regelungen zur Laufzeit 

Geheimhaltungsvereinbarung / NDA - Modifikationen

Geheimhaltungsvereinbarungen / NDAs können in unterschiedlichem Umfang modifiziert werden. Modifikationen können z.B. bezüglich der Parteien oder der Vertragsstrafe erfolgen. Außerdem kann die Geheimhaltungsvereinbarung als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet werden.

Markenrecht

MarkenrechtMarken sind das Aushängeschild für Waren und Dienstleistungen. Sie weisen insbesondere auf deren Herkunft und regelmäßig auch auf eine besondere Qualität hin. Außerdem erleichtern sie die Wiedererkennbarkeit dieser Produkte. Das Markenrecht schützt die Kennzeichen nachhaltig und verhindert, dass Mitbewerber erfolgreich eingeführte Produkte nachahmen und so von den teilweise erheblichen finanziellen Vorleistungen des Markeninhabers profitieren.

Systematik Markenrecht

Gliederung

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