Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Internationales Markenrecht

internationales MarkenrechtInternationales Markenrecht existiert zunächst als vielfältige nationale und supranationale Regelungen. Daneben existieren mit dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) zwischenstaatliche Verträge, welche die für die Praxis wichtige internationale Registrierung von Marken regeln.   

Unionsmarkenrecht

europäisches MarkenrechtDas Unionsmarkenrecht gilt auf dem Gebiet der Europäischen Union und regelt die Unionsmarke. Dabei existieren verschiedene Rechtsquellen, von denen die Unionsmarkenverordnung (UMV) die wichtigste Rechtsquelle ist. 

Deutsches Markenrecht

deutsches MarkenrechtDeutsches Markenrecht gilt im geographischen Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die nationale deutsche Marke. Zentrale Rechtsquelle ist das Markengesetz (MarkenG). Daneben existieren verschiedene weitere Rechtsquellen.

Nationales Markenrecht

länderspezifisches MarkenrechtEs existiert ein umfangreiches nationales, länderspezifisches Markenrecht der einzelnen Staaten. Maßgebliche Rechtsquellen sind insoweit die jeweiligen nationalen Regelungen wie z.B. das deutsche Markenrecht oder supranationale Regelungen wie z.B. das Unionsmarkenrecht.

Markengerichte deutsches Markenrecht

Bei Streitigkeiten über deutsche Marken können verschiedenen deutsche Markengerichten angerufen werden. Zu unterscheiden sind dabei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Registrierung von Marken bzw. dem Markenregister einerseits und Streitigkeiten über die Verletzung von Marken andererseits. Bei den nationalen markenrechtliche Streitigkeiten sind in Deutschland außerdem besondere Gerichtszuständigkeiten zu beachten, welche z.T. von den allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) abweichen. Neben der streitwertunabhängigen ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte sind insbesondere eine mögliche Zuständigkeit der Kennzeichenstreitgerichte und die funktionale Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen (KfH) zu beachten.

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