Steuerberater und UWG

Marktverhaltensregelung ist das in § 5 Abs. 1 StBG enthaltene Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Außerdem stellen die Regelungen zur Werbung von Steuerberatern nach § 8 StBerG und § 57 Abs. 1 StBerG, § 57a StBerG, § 9 BOStB und die Regelung des  § 18 StBerG zur Bezeichnung „Lohnsteuerhilfeverein“ Marktverhaltensregelungen dar. 

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