Das Datenschutzrecht schützt den Einzelnen davor, dass er durch die Verwendung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird. Hierzu existieren umfassende Rechtspflichten, welche alle datenverarbeitenden Unternehmen, Behörden und natürlichen Personen beachten müssen. Zu den Rechtspflichten gehören u.a. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die Datenschutzerklärung, besondere Regeln bei der Auftragsverarbeitung etc. Das Datenschutzrecht ist in der Datenschutz-Grundverardnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Landesdatenschutzgesetzen geregelt.
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