Betriebsprüfungen (auch Außenprüfung oder Steuerprüfung genannt) dienen der Überprüfung steuerlich relevante Sachverhalte unterschiedlicher Art und Umfangs durch das Finanzamt. Gegenstand können eine oder mehrere Steuerarten und ein oder mehrere Veranlagungszeiträume sein. Vorgaben für die Betriebsprüfung regeln die §§ 193 ff. der Abgabenordnung (AO), u.a. den Ablauf der Betriebsprüfung, die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen. Bei einer Betriebsprüfung können unterschiedliche Prüfungsmethoden zum Einsatz kommen, mit welchen ggf. bisher unbekannte Sachverhalte aufgedeckt werden können. Der Steuerpflichtige kann sich mit unterschiedlichen Rechtsmitteln gegen die Betriebsprüfung und deren Ergebnisse wehren.
Betriebsprüfung / Steuerprüfung: Ablauf, Methoden, Rechtsschutz
Außenprüfungen / Betriebsprüfungen sind bei bestimmten Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 193 AO zulässig. Demnach ist eine Außenprüfung / Betriebsprüfung insbesondere bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig und bei Steuerpflichtigen Steuerpflichtige, bei denen die Überschusseinkünfte mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr betragen möglich. Weitere Voraussetzungen für Betriebsprüfungen ergeben sich insbesondere aus den Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung (AO) und der Betriebsprüfungsordnung (BpO).
Die Prüfungsanordnung gem. § 196 Abgabenordnung (AO) ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Durchführung einer Betriebsprüfung. Durch sie bestimmt das Finanzamt den Umfang der Prüfung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht. Alle Prüfungsmaßnahmen müssen durch die schriftlich oder elektronisch zu erteilende und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehene Prüfungsanordnung gedeckt sein. Parallel wird der Steuerpflichtige durch die Prüfungsanordnung zur Duldung und Mitwirkung an der Prüfung verpflichtet. Gegen die Prüfungsanordnung kann Einspruch eingelegt werden und so im Erfolgsfall eine Betriebsprüfung verhindert werden.
Während einer Betriebsprüfung existieren verschiedene Pflichten des Steuerpflichtigen bzw. damit korrespondierende Rechte des Betriebsprüfers. Verstößt der Steuerpflichtige gegen die Pflichten, besteht die Möglichkeit, ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 und 250.000 EUR festzusetzen.
Bei einer Betriebsprüfung hat der Steuerpflichtige verschiedene Rechte, welche mit entsprechenden Pflichten des Betriebsprüfers korrespondieren. Diese sind nachfolgend dargestellt.