Einkommenssteuerrecht

Die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine Steuerart im deutschen Steuerrecht. Sie ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Der Besteuerungstatbestand knüpft an die Erzielung bestimmter Einkünfte an, z.B. an Arbeitseinkünfte. Steuerpflichtig sind vor allem Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland. Dass und in welcher Höhe steuerpflichtiges Einkommen entstanden ist erfährt das Finanzamt regelmäßig vom Steuerpflichtigen selbst. Dieser ist in vielen Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Die richtige Einordnung der Steuerpflicht ist von herausragender Bedeutung. Je nachdem welcher Steuerpflicht eine natürliche Person unterliegt, ergeben sich grundlegend unterschiedliche Rechtsfolgen und somit ein unterschiedlicher steuerlicher Belastungserfolg. Unterschieden werden muss zwischen zwei Grundformen: die unbeschränkte Steuerpflicht und die beschränkte Steuerpflicht.

Beschränkte Steuerpflicht

Wann unterliegt man der beschränkten Steuerpflicht und welche Folgen hat das für die Besteuerung? Die beschränkte Einkommensteuerpflicht ist von der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht abzugrenzen. Die richtige Einordnung ist von großer praktischer Relevanz, da sowohl die in Abzug zu bringenden persönlichen Verhältnisse als auch die zu besteuernden Einkünfte unterschiedliche sind. Dies kann in der Folge einen gänzlich unterschiedlichen steuerlichen Belastungserfolg bedeuten. 

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Einzelheiten hierzu regelt § 20 Einkommensteuergesetz (EStG). Steuerpflichtig ist demnach nicht nur, wer für sein Kapital von der Bank Zinsen, sondern auch wer Gewinnausschüttungen bei Aktien erhält, sogenannte Dividendenerlöse.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als sogenannte Quellensteuer erhoben. Sie ist wie die Einkommesteuer ebenfalls im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Die Besteuerung knüpft an die Erzielung von Arbeitseinkünften an. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der in Deutschland lebende Arbeitnehmer. Die Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt übernimmt jedoch der Arbeitgeber, so dass sich der eigentlich Steuerpflichtige oftmals wenig mit der Lohnsteuer auseinander setzen muss, insbesondere da in der Regel keine gesonderte Einkommesteuererklärung für die Lohnsteuer notwendig ist.

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