- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Marken sind das Aushängeschild für Waren und Dienstleistungen. Sie weisen auf deren Herkunft und besondere Qualität hin. Außerdem erleichtern sie die Wiedererkennbarkeit dieser Produkte. Das Markenrecht schützt die Kennzeichen nachhaltig und verhindert, dass Mitbewerber erfolgreich eingeführte Produkte nachahmen und so von den teilweise erheblichen finanziellen Vorleistungen des Markeninhabers profitieren.
Wirtschaftsanwalt, Fachanwalt, Diplom-Kaufmann
Beratung zum Markenrecht, individuell und professionell durch erfahrene Anwälte oder Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Konzeption von maßgeschneiderten Lösungen. Umfassende Vertretung im Rechtsstreit wegen Markenrechtsverstößen.
Andreas Böhm, LL.M.
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht, Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB)
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Übersicht Markenrechte
Das Markenrecht ist dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Wirtschaftsrecht zugeordnet. Markenrechte sind ausschließliche Rechte. Das bedeutet, dass der Inhaber der Rechte andere von der Benutzung der Kennzeichen ausschließen und bei Zuwiderhandlung Unterlassung, Schadensersatz und weitere Ansprüche geltend machen kann. Nach § 14 Abs. 2 MarkenG besteht bezüglich der Marke Identitätsschutz, Verwechslungsschutz und Bekanntheitsschutz.
Ausgewählte Aspekte des Markenrechts
Markenschutz
Der Schutz von Marken ist u.a. im Markengesetz geregelt. Den Schwerpunkt stellt der Schutz eingetragener Marken dar. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die das Prüfungsverfahren in Gang setzt. Im deutschen Markenrecht werden neben der eingetragenen Marke auch nichteingetragene Marken, notorisch bekannte Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsbezeichnung geschützt.
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Markenrechtsverletzung
Eine Markenrechtsverletzung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Zunächst ist insoweit die für Fälle der Markenpiraterie typische identische Übernahme eines Kennzeichens zu nennen. Außerdem können Kennzeichen auch dann verletzt werden, wenn lediglich ähnliche Kennzeichen verwendet werden, die allerdings zu einer Verwechslungsgefahr führen können. Schließlich kann auch die Ausnutzung besonders bekannter Marken eine Markenverletzung darstellen.
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Markenanmeldung und Markeneintragung
Die Markenanmeldung erfolgt in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Unionsmarken werden beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Auf die Markenanmeldung folgt im Eintragungsverfahren die Prüfung der Markenanmeldung durch das jeweilige Amt. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Kennzeichen in das Register eingetragen. Es entsteht der Markenschutz.
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Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.- Erstellt: 01. Februar 2010
- Aktualisiert: 05. Januar 2021