Das Markenrecht

MarkenrechtMarken sind das Aushängeschild für Waren und Dienstleistungen. Sie weisen insbesondere auf deren Herkunft und regelmäßig auch auf eine besondere Qualität hin. Außerdem erleichtern sie die Wiedererkennbarkeit dieser Produkte. Das Markenrecht schützt die Kennzeichen nachhaltig und verhindert, dass Mitbewerber erfolgreich eingeführte Produkte nachahmen und so von den teilweise erheblichen finanziellen Vorleistungen des Markeninhabers profitieren.

Übersicht Markenrecht

Das Markenrecht ist dem Gewerblichen Rechtsschutz zugeordnet und ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts. Markenrechte sind ausschließliche Rechte. Das bedeutet, dass der Inhaber der Rechte andere von der Benutzung der Kennzeichen ausschließen und bei Zuwiderhandlung Unterlassung, Schadensersatz und weitere Ansprüche geltend machen kann. Nach § 14 Abs. 2 MarkenG besteht bezüglich der Marke Identitätsschutz, Verwechslungsschutz und Bekanntheitsschutz.

Ausgewählte Aspekte des Markenrechts

Markenanmeldung und Markeneintragung

MarkenanmeldungDie Markenanmeldung erfolgt in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Unionsmarken werden beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Auf die Markenanmeldung folgt im Eintragungsverfahren die Prüfung der Markenanmeldung durch das jeweilige Amt. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Kennzeichen in das Register eingetragen. Es entsteht der Markenschutz.

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Markenschutz

MarkenschutzDer Schutz von Marken ist u.a. im Markengesetz geregelt. Den Schwerpunkt stellt der Schutz eingetragener Marken dar. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die das Prüfungsverfahren in Gang setzt. Im deutschen Markenrecht werden neben der eingetragenen Marke auch nichteingetragene Marken, notorisch bekannte Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsbezeichnung geschützt. 

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Markenrechtsverletzung

MarkenrechtsverletzungEine Markenrechtsverletzung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Zunächst ist insoweit die für Fälle der Markenpiraterie typische identische Übernahme eines Kennzeichens zu nennen. Außerdem können Kennzeichen auch dann verletzt werden, wenn lediglich ähnliche Kennzeichen verwendet werden, die allerdings zu einer Verwechslungsgefahr führen können. Schließlich kann auch die Ausnutzung besonders bekannter Marken eine Markenverletzung darstellen.

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Markenverträge

MarkenverträgeDie Entstehung, Nutzung oder Veräußerung von Marken kann im Rahmen vom Markenverträgen ebenso geregelt werden wie Maßnahmen zur Beendigung von Konfliktfällen über tatsächliche oder vermeintliche Markenkollisionen. Auf Markenverträge findet das allgemeine Vertrags- / Zivilrechts Anwendung, ergänzt um die Besonderheiten des Markenrechts. Für die Praxis besonders wichtige Markenverträge sind etwa der Markenlizenzvertrag und die Abgrenzungsvereinbarung.

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Markenverfahren

MarkenverfahrenMarkenverfahren betreffen insbesondere die Eintragung von Marken, den Widerspruch zu einer Markenanmeldung, den Verzicht, Verfalls- und Nichtigkeitskonstellationen sowie die Verletzung von Marken. Letztere kann z.B. durch eine Abmahnung unterbunden werden. Je nach dem geographischen Geltungsbereich sind Markenverfahren unterschiedlich ausgestaltet. In der Bundesrepublik Deutschland gelten z.B. die Verfahrensvorschriften des Markengesetzes und damit korrespondierender Normen. Für die Europäische Union gilt die Unionsmarkenverordnung.

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Neben den vorgenannten ausgewählten Aspekten des Markenrechts existieren verschiedene weitere Bereiche des  Markenrechts >

Marken professionell schützen und verwerten

Anwalt Markenrecht

Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung im Markenrecht. Erfahrene Anwälte aus dem Experten-Team der böhm anwaltskanzlei beraten zu allen markenrechtlichen Aspekten einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Fragen. Wir schützen Marken mit individuellen Strategien und kümmern uns um die optimale Verwertung von Marken, z.B. durch individuelle Markenlizenzverträge oder spezielle Markenkaufverträge. Als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz beraten wir im Markenrecht kompetent, erfahren und präzise. Unser umfassendes Beratungsspektrum beinhaltet unter anderem Kennzeichen-, insbesondere Markenschutz (deutsche Marke, Unionsmarke, IR-Marke), Markenanmeldung / Markeneintragung, Markenrechtsverletzung und Verletzungsverfahren einschließlich Abmahnung bei Markenrechtsverletzungen und die Abwehr unberechtigter Abmahnungen, Markenverträge, z.B. Markenlizenzvertrag sowie alle sonstigen markenrechtlichen Fragestellungen.

 

  

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