Wirtschaftsrecht, Medienrecht, Steuerrecht. Berlin, online, bundesweit.
Wirtschaftsrecht
Umfassende Betreuung der Rechtsangelegenheiten von Unternehmen. Schwerpunkte im Wirtschaftsrecht: Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, internationales Wirtschaftsrecht.


Medienrecht
Bearbeitung von Rechtsfragen zu allen kreativen und kommunikativen Aspekten. Schwerpunkte im Medienrecht: Äußerungs- / Presserecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht.
Steuerrecht
Rechtsberatung rund um die Entstehung und Vermeidung von Steuern. Umfassende Vertretung in Steuerverfahren vor den Finanzämtern und Finanzgerichten. Schwerpunkte Steuerrecht: deutsches Steuerrecht, Zollrecht, Steuerstrafrecht.

20 Jahre anwaltliche Erfahrung.
Seit 2003 einfach gut beraten.
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Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:
- Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei
(Steuerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht) - Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
- Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
- Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
- WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte
Berlin, online und bundesweit.
Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht
FG Berlin-Brandenburg: Zugang über besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamts, 7 V 7130/19
Redaktioneller Leitsatz
Soweit ein Finanzamt im amtlichen Adressverzeichnis des beA unter der Bezeichnung "ELSTER-FA-..." aufgelistet ist, hat das Finanzamt ein beBPo eingerichtet und den Zugang auf dieses beBPo konkludent eröffnet.
...
Weiterlesen >Finanzamt kennt eigenes elektronische Behördenpostfach (beBPo) nicht
Für eine Mandantin hatten wir Einspruch gegen verschiedene Steuerbescheide eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragt. Dabei verwendeten wir ausschließlich digitale Kommunikationswege, einschließlich einer qualifizierten elektronischen Signatur, ganz so, wie es das Gesetz vorsieht....
Weiterlesen >Betriebsprüferin schätzt unberechtigt über 500.000 EUR hinzu
Der Pflegedienst unserer Mandantin war Gegenstand einer Außenprüfung / Betriebsprüfung. Sehr frühzeitig brachte die Betriebsprüferin den (unbegründeten) Verdacht auf, dass unsere Mandantin nicht alle Einkünfte versteuert hätte. Woher dieser unbegründete Verdacht der Prüferin kam, konnte bis zum Absc...
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