Erfolgreiche Verträge zeichnen sich neben der umfassenden Berücksichtigung aller allgemeinen und besonderen vertragsrechtlichen Regelungen dadurch aus, dass ein individuell abgeschirmtes Vertragsmanagement eingerichtet ist. Das Vertragsmanagement beinhaltet verschiedene Elemente, die je nach Einzelfall mehr oder weniger umfangreich ausgestaltet sind.
Vertragsmanagement aus Berlin
Ein guter Vertrag wird in einer Vielzahl einzelner Schritte entwickelt und auf die individuellen Bedürfnisse der Verwender abgestimmt. Teilweise kann dabei auf Standards zurückgegriffen und damit die Effizienz gesteigert werden. An verschiedenen Stellen des Prozesses der Vertragsgestaltung sind jedoch immer auch individuelle Aktivitäten erforderlich. Durch die sorgfältige Vertragsgestaltung kann ein Regelwerk geschaffen werden, welches in großem Maße zur späteren Vermeidung von Streitigkeiten und den damit verbundene Mehrkosten beiträgt.
Wirtschaftsverträge regeln Beziehungen zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C). Gegenstand von Wirtschaftsverträgen können unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen sein. Der Produktbegriff ist dabei weit zu verstehen. Neben physischen Produkten sind oftmals auch Immaterialgüter (z.B. Marken oder Patente) Gegenstand von Wirtschaftsverträgen.
Medienverträge regeln Fragen der Kommunikation und Publikation in unterschiedlichen Formen. Diese können sowohl ausschließlich zwischen Unternehmen (B2B), als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) geschlossen werden.
Die Vertragsplanung stellt den ersten Schritt im Rahmen der Vertragsgestaltung dar. Durch die Vertragsplanung wird das Vertragsdesign vorbereitet. Je genauer die Vertragsplanung ausgestaltet ist umso besser sind die darauf aufbauenden und daraus zu erzielenden Ergebnisse in Gestalt des späteren Vertrag (-entwurfs). Wesentliche Bestandteile der Vertragsplanung sind insbesondere die Vertragsstrategie und -taktik.