Beim außergerichtlichen Vorgehen treten Rechteinhaber und (potenzieller) Rechtsverletzer unmittelbar zueinander in Kontakt. Ziel dabei ist es, den bestehenden Konflikt schnell und effizient zu lösen. Typische Instrumente eines außergerichtlichen Verfahrens sind etwa ein Vergleich (z.B. eine sog. Abgrenzungsvereinbarung) oder die auf eine Abmahnung folgende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
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