Das Medienrecht befasst sich als Querschnittsmaterie mit rechtlichen Fragen der Information und der Kommunikation. Gegenstand sind Medien aller Art, z.B. Printmedien, digitale Medien, Internet, Rundfunk und Fernsehen. Wichtige Teilbereiche des Medienrechts sind das Presse- / Äußerungsrecht, das Urheberrecht und der Datenschutz. Die Übergänge der einzelnen Teilbereiche im Medienrecht sind - nicht zuletzt augfrund der voranschreitenden Konvergenz der Medien - fließend. Als Medienanwälte decken wir den gesamten Bereich des Medienrechts ab.
Ausgewählte Teilbereiche des Medienrechts
Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht kann ebenfalls dem Medienrecht zugeordnet werden und schützt den Lebensbereich des Einzelnen in umfassender und vielschichtiger Weise. Einzelne durch die Rechtsprechung entwickelte Persönlichkeitsrechte schützen verschiedene Bereiche der individuellen Entfaltung. Zu nennen sind etwa das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder auch das Recht auf Vergessen. Wie oben dargestellt steht das Persönlichkeitsrecht insbesondere im Spannungsfeld zum Presserecht.
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Äußerungs- / Presserecht
Das Äußerungs- / Presserecht befasst sich mit öffentlichen Äußerungen durch die Presse und sonstiger Personen. Gegenstand sind sowohl die Wortberichterstattung als auch die Bildberichterstattung in beliebigen Medien. Das Presserecht ist geprägt vom Spannungsfeld der Meinungs- und Presserfreiheit einerseits und dem (allgemeinen) Persönlichkeitsrecht der Betroffenen andererseits. Bei Kollisionen der beiden Rechts ist eine individuelle Interessensabwägung im Einzelfall vorzunehmen.
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Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die von der Verwendung der Daten Betroffenen sollen möglichst umfassend geschützt werden. Datenverarbeitung ist auf das notwendige Minimum zu beschränken und darüber hinaus nur mit Einwilligung des Betroffenen zulässig. Aufgrund der Allgegenwärtigkeit von Daten und Datenverarbeitungssystemen kommt dem Datenschutz eine immer größere Bedeutung zu.
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Urheberrecht
Das Urheberrecht enthält Regelungen zum Schutz von Werken zugunsten des jeweiligen Urhebers. Im Urheberrecht werden Inhalt und Umfang des Schutzes sowie die Folgen von Verletzungen des Urheberrechts geregelt. Zentrale Rechtsquelle ist das Urheberrechtsgesetz.
Im Urheberrechtsgesetz ist auch das Urhebervertragsrecht geregelt. Es dient der Verwertung der urheberrechtlich geschützten Werke. Durch die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten kann der Urheber wirtschaftlichen Nutzen aus dem von ihm geschaffenen Werk ziehen.
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Verlagsrecht
Das Verlagsrecht regelt die Verwertung von Werken der Literatur oder der Tonkunst. Spezielle Regelungen hierzu finden sich im Verlagsgesetz. Das Verlagsgesetz findet allerdings nur insoweit Anwendung, wie die Parteien keine abweichenden individuellen Regelungen in einem gesonderten (Lizenz-) Vertrag getroffen haben.
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Rechtssicher kommunizieren, Rechtsverletzungen abwehren.
Als Fachanwaltskanzlei für Medienrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei der rechtssicheren Kommunikation und Publikation in allen Medien, online wie offline, analog oder digital. Bei Rechtsverletzungen, insbesondere der Verletzung von Persönlichkeitsrechten vertreten wir unsere Mandanten in allen Verfahrensstadien und stellen z.B. durch einstweilige Verfügungen sicher, dass die Rechtsverletzungen schnellstmöglich beendet werde. Erfahrene Anwälte aus unserem Experten-Team beraten und vertreten individuell zu allen Aspekten des Medienrechts kompetent, erfahren und präzise. Unser umfassendes Beratungsspektrum beinhaltet unter anderem das Äußerungs- / Presserecht, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht oder Datenschutzrecht.