Steuerzahler: Steuerpflicht und Mitwirkungspflichten

Mitwirkungspflichten im Steuerrecht

Den Steuerpflichtigen treffen im deutschen Steuerrecht umfangreiche Mitwirkungspflichten. Die sorgfältige Beachtung der Mitwirkungspflichten trägt regelmäßig dazu bei, dass ein Steuerstreit entweder überhaupt nicht entsteht zu lassen, oder erhöht zumindest die Chancen für den Steuerpflichtigen erheblich, einen Steuerstreit erfolgreich zu führen und diesen zu gewinnen. Die Mitwirkungspflichten sind in §§ 140 ff. Abgabenordnung (AO) geregelt.

Die Steuererklärung

Steuererklärung

Das Verfahren zur Steuerfestsetzung beginnt mit der Steuererklärung. Diese muss vom Steuerpflichtigen fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen ist eine zentrale Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen finden sich in den §§ 149 ff. Abgabenordnung (AO). 

Berichtigung Steuererklärung, § 153 AO

Berichtigung Erklaerung 153 AOErkennt ein Steuerpflichtiger oder dessen Gesamtrechtsnachfolger, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. Die Berichtigung von Erklärungen stellt eine besondere und sehr praxisrelevante Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen dar. Die Berichtigungspflicht ist in § 153 AO geregelt.

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