Der Umsatzsteuer nach deutschem Steuerrecht unterliegen die in § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) genannten Umsätze, insbesondere Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Von zentraler Bedeutung ist insoweit der Begriff des Unternehmers und des Unternehmens. Nur wenn ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens handelt, fällt Umsatzsteuer an.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860