Der Umsatzsteuer nach deutschem Steuerrecht unterliegen die in § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) genannten Umsätze, insbesondere Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Von zentraler Bedeutung ist insoweit der Begriff des Unternehmers und des Unternehmens. Nur wenn ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens handelt, fällt Umsatzsteuer an.
Umsatzsteuerrecht
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Wie Rechnungen erstellt werden, regelt § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für die korrekte Ausstellung von Rechnungen ist der jeweilige Unternehmer verantwortlich. Er hat dabei umfangreiche Vorgaben zu beachten. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist u.a. deshalb von hoher Bedeutung, da der Rechnungsempfänger nach § 15 UStG nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn eine nach § 14 UStG ordnungsgemäß ausgestellte Rehcnung vorliegt.