Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

Korrektur Steuerschätzung
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Schätzungen im Klageverfahren spürbar korrigiert

Parallel zu einem Steuerstrafverfahren haben wir für unseren Mandanten Einsprüche gegen die in diesem Zusammenhang erlassenen Steuerbescheide eingelegt. Die Steuerforderung von knapp 200.000 EUR basierte auf einer Schätzung und erschien insbesondere auch deshalb zu hoch, da keinerlei Betriebsausgaben unseres Mandanten berücksichtigt wurden. Um die Rechte unseres Mandanten umfassend (d.h. steuer- und steuerstrafrechtlich) und zu wahren, hatten wir die Bestandskraft der Steuerbescheide durch fristwahrende Einlegung von Einsprüchen gegen die Bescheide verhindert. Die anschließende Begründung der Einsprüche und das weitere finanzgerichtliche Verfahren erfolgte sodann in Kooperation mit einem Steuerberater.

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Streitwertvorschlag von Deutscher Konsumentenbund e.V. ist zu hoch

In einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit konnten wir für unsere Mandantin erfolgreich die Reduzierung des Streitwerts und damit der Verfahrenskosten erreichen. Gegner war der Deutsche Konsumentenbund e.V. Dieser hatte dem Gericht im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Streitwertvorschlag von 30.000 EUR unterbreitet, welchem das Gericht zunächst gefolgt ist und den entsprechenden Streitwert festgesetzt hat. Unsere Recherchen ergaben verschiedene vergleichbare Gerichtsentscheidungen, in welchen Gerichte niedrigere Streitwerte festgesetzt hatten. Vermutlich war bei mindestens einer dieser Entscheidungen mit niedrigeren Streitwerten sogar der Deutsche Konsumentenbund e.V. selbst Verfahrensbeteiligter und konnte hier nur einen Streitwert von 10.000 EUR durchsetzen (LG Düsseldorf, 19 O 191/21). Die abweichenden gerichtlichen Entscheidungen konnten wir in unserem Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Berlin (15 O 157/22) und dem Kammergericht (5 W 131/22) benennen und so für unsere Mandantin erfolgreich eine Reduzierung des Streitwerts auf 20.000 EUR erreichen. Kämpfen bis zum Schluss lohnt sich!

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Gerichtsverhandlung per Videokonferenz

Die rechtliche Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen im Zivilprozess auch per Videokonferenz durchzuführen, besteht schon seit dem Jahr 2013 (§ 128a ZPO). Wie bei so vielem, war es jedoch letztlich die Pandemie, die zu einem Aufschwung bei der Nutzung dieser digitalen Möglichkeit geführt hat. Und so konnten wir in der letzten Woche unseren ersten zivilrechtlichen Gerichtstermin vom Schreibtisch aus vor dem Landgericht Stuttgart wahrnehmen.

Schätzung Statistik
Bild von dragonstock

Betriebsprüferin schätzt unberechtigt über 500.000 EUR hinzu

Der Pflegedienst unserer Mandantin war Gegenstand einer Außenprüfung / Betriebsprüfung. Sehr frühzeitig brachte die Betriebsprüferin den (unbegründeten) Verdacht auf, dass unsere Mandantin nicht alle Einkünfte versteuert hätte. Woher dieser unbegründete Verdacht der Prüferin kam, konnte bis zum Abschluss des Verfahrens nicht geklärt werden. Eine nachvollziehbare Begründung blieb die Betriebsprüferin bis zuletzt schuldig. Gesprächsangebote unserer Mandantin lehnte die Prüferin im Wesentlichen ab. Stattdessen nahm sie in ihrem Prüfungsbericht eine Schätzung von Mehreinnahmen von über 500.000 EUR vor, welcher in der Folge zu entsprechenden hohen Steuernachforderungen des Finanzamts führten. Nach intensiver Beschäftigung mit den Details der Abrechnungspraxis bei unserer Mandantin, einer langen und intensiven Auseinandersetzung mit dem zuständigen Finanzamt sowie nach erfolgreicher Anrufung des Finanzgerichts im AdV-Verfahren konnten wir im Einspruchsverfahren die Steuerforderungen für unsere Mandantin in voller Höhe erfolgreich abwehren. Die Einspruchsentscheidung korrigierte die verfehlte Auffassung der Betriebsprüferin vollständig. Wir konnten im Einspruchsverfahren erfolgreich nachweisen, dass die von der Betriebsprüfung vorgenommene Schätzung rechtswidrig war.

Oldtimer Werkstatt
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Markenrechtsverletzung durch dreisten Namensklau

Eine Markenrechtsverletzung kann jeden Markeninhaber betreffen, also auch unsere Kanzlei. Dass Marken- und Namensrechte allerdings in derart dreist-dämlicher Art verletzt werden, wie dies bei uns geschehen ist, dürfte eher selten geschehen. Ein Veranstalter aus der Automobilbranche hatte gegenüber seiner Konkurrenz verlauten lassen, er sei Mandant unserer Kanzlei, habe uns mit einem "Patent Antrag" beauftragt und wir hätten alle seine Rechtsansichten bestätigt. Er legte sogar ein gefälschtes Schreiben aus unserer Kanzlei vor. Auf diesem Wege wurde versucht, Marke, Unternehmenskennzeichen und Instagram-Account des Konkurrenten in die eigenen Hände zu bekommen. Besagte Person stand indes in keinerlei Kontakt zu unserer Kanzlei und nutzte unseren Namen und unser Unternehmenskennzeichen widerrechtlich. Natürlich konnten wir dies nicht akzeptieren und sind mit allen erforderlichen rechtlichen Mitteln gegen diesen dreisten Namesklau vorgegangen.

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