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FG Berlin-Brandenburg: Zugang über besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamts, 7 V 7130/19
Soweit ein Finanzamt im amtlichen Adressverzeichnis des beA unter der Bezeichnung "ELSTER-FA-..." aufgelistet ist, hat das Finanzamt ein beBPo eingerichtet und den Zugang auf dieses beBPo konkludent eröffnet.
BFH: Aufwendungen für Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin, VI R 46/17
Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.

BGH: Keine Werbung für "Urlaubslotto" mit Prominentenbild, I ZR 207/19
Foto: Danny See Chuan Seng, Pixabay

BGH: Unzulässiger "clickbait" mit Bildern von Prominenten, I ZR 120/19
Foto: Rudy and Peter Skitterians, Pixabay

OLG Celle: Auskunftspflicht von Bewertungsportalen bei Kreditgefährdung, 13 W 80/20
Foto: mohamed Hassan, Pixabay
FG Berlin-Brandenburg: Zugang über besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamts, 7 V 7130/19
Soweit ein Finanzamt im amtlichen Adressverzeichnis des beA unter der Bezeichnung "ELSTER-FA-..." aufgelistet ist, hat das Finanzamt ein beBPo eingerichtet und den Zugang auf dieses beBPo konkludent eröffnet.
BFH: Aufwendungen für Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin, VI R 46/17
Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.

BGH: Keine Werbung für "Urlaubslotto" mit Prominentenbild, I ZR 207/19
Foto: Danny See Chuan Seng, Pixabay

BGH: Unzulässiger "clickbait" mit Bildern von Prominenten, I ZR 120/19
Foto: Rudy and Peter Skitterians, Pixabay

OLG Celle: Auskunftspflicht von Bewertungsportalen bei Kreditgefährdung, 13 W 80/20
Foto: mohamed Hassan, Pixabay

BGH: Keine Werbung für "Urlaubslotto" mit Prominentenbild, I ZR 207/19
Foto: Danny See Chuan Seng, Pixabay

BGH: Unzulässiger "clickbait" mit Bildern von Prominenten, I ZR 120/19
Foto: Rudy and Peter Skitterians, Pixabay

OLG Celle: Auskunftspflicht von Bewertungsportalen bei Kreditgefährdung, 13 W 80/20
Foto: mohamed Hassan, Pixabay

Zuschüsse bis 1.500 EUR für Beratung und Anmeldung von Marken und Designs

BGH: Urheberrechliche Auskunftspflicht, I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II
Foto: Tymon Oziemblewski, Pixabay
FG Berlin-Brandenburg: Zugang über besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamts, 7 V 7130/19
Soweit ein Finanzamt im amtlichen Adressverzeichnis des beA unter der Bezeichnung "ELSTER-FA-..." aufgelistet ist, hat das Finanzamt ein beBPo eingerichtet und den Zugang auf dieses beBPo konkludent eröffnet.
BFH: Aufwendungen für Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin, VI R 46/17
Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.

FG Niedersachsen: Unfallchirurg darf Arbeitszimmer nicht steuerlich absetzen, 1 K 292/19
Foto: donterase, Pixabay

Praxishandbuch Steuerstreit veröffentlicht
BFH: Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen, V R 5/17
1. Zur Feststellung von Mittelfehlverwendungen i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft sind die Grundsätze der vGA zu berücksichtigen. Maßstab des externen Fremdvergleichs sind dabei die für vergleichbare Tätigkeiten auch von Wirtschaftsunternehmen gewährten Vergütungen.
2. Gewährt die Körperschaft ihrem Geschäftsführer eine Versorgungszusage, die über eine Unterstützungskasse erfüllt wird, ist der für den Geschäftsführer liegende Vorteil in Höhe der fiktiven Jahresnettoprämie in die Gesamtausstattung einzubeziehen.
3. Ein Entzug der Gemeinnützigkeit ist bei kleineren Verstößen gegen das Mittelverwendungsgebot des § 55 AO unverhältnismäßig (Bagatellvorbehalt).

EuGH: Keine Verwechslungsgefahr der Marken "MESSI" und "MASSI", C-449/18
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OLG Hamburg: Werbung mit Firmentradition nach Inhaberwechsel zulässig, 3 W 16/20
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KG: Ordnungsgelder bei unlauterer Telefonwerbung, 5 W 107/12
1. Die in einem Gewinnspiel formulierte Klausel zur Verbrauchereinwilligung in werbende Telefonanrufe, die die zu bewerbende Produktgattung nicht nennt, ist eine wegen Intransparenz unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (Fortführung BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe; OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; gegen KG [23. ZS] NJW 2011, 466).2. Ein (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG erforderlicher) Nachweis tatsächlich erteilter Einwilligungen in Werbeanrufe kann auch im Ordnungsmittelverfahren nur dann als geführt angesehen werden, wenn der Schuldner eine insoweit gemäß BGH GRUR 2011, 917, Tz. 31 - Double-opt-in-Verfahren - hinreichende Dokumentation beibringt.
3. Der Adressat eines (näher spezifizierten) gerichtlichen Verbots, einwilligungslose Telefonwerbung zu betreiben, handelt in erheblichem Ausmaß schuldhaft, wenn er Telefonwerbung betre...
OLG Hamm: Vermeidung von Anwaltskosten durch Vorabkontakt mit Mitbewerber, 1-4 U 169/11
2. Verlangt ein Mitbewerber von anderen, dass diese sich nach der Entdeckung von Wettbewerbsverstößen unter Androhung einer Sanktion zunächst i.R.e. Vorabkontakts selber an ihn wenden sollen, muss dieser sich selbst dementsprechend verhalten. Der Grundsatz von Treu und Glauben erfordert, dass dieser sich so behandeln lassen muss, als ob eine solche Absprache getroffen worden wäre, weil sein Verhalten ansonsten einen unauflösbaren Selbstwiderspruch darstellen würde.
BGH: Die Bezeichnung "Biomineralwasser" ist nicht irreführend, I ZR 230/11 - Biomineralwasser
Amtliche Leitsätze
a) Bei der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage bildet die konkrete Verletzungsform den Streitgegenstand, wenn mit der Klage ein entsprechendes Unterlassungsbegehren verfolgt wird. Der Streitgegenstand umfasst in diesem Fall - unabhängig davon, ob der Kläger sich auf diese Rechtsverletzung gestützt und den zu dieser Rechtsverletzung gehörenden Tatsachenvortrag gehalten hat - alle Rechtsverletzungen, die in der konkreten Verletzungsform verwirklicht sind, auch wenn die verschiedenen Verletzungen jeweils einen unterschiedlichen Tatsachenvortrag erfordern. Entsprechendes gilt, wenn dem Beklagten mit der Unterlassungsklage unabhängig vom konkreten Umfeld die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung untersagt werde...

BGH: Keine Werbung für "Urlaubslotto" mit Prominentenbild, I ZR 207/19
Foto: Danny See Chuan Seng, Pixabay

BGH: Unzulässiger "clickbait" mit Bildern von Prominenten, I ZR 120/19
Foto: Rudy and Peter Skitterians, Pixabay

OLG Celle: Auskunftspflicht von Bewertungsportalen bei Kreditgefährdung, 13 W 80/20
Foto: mohamed Hassan, Pixabay

BGH: Urheberrechliche Auskunftspflicht, I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II
Foto: Tymon Oziemblewski, Pixabay
OLG Celle: Auskunftspflichten eines Bewertungsportal für Arbeitnehmer, 13 W 80/20
Zur Zulässigkeit der Auskunft des Diensteanbieters über Bestands- und Nutzungsdaten aufgrund wahrheitswidriger kreditschädigender Äußerungen über ein Unternehmen.
OLG Bremen: Die Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" ist unwirksam, 2 U 49/12
Eine derartige Angabe ist unwirksam, da sich der Verwender eine nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung der Leistung vorhält. Dadurch werden die Rechte des Kunden, im Falle einer Fristüberschreitung, ausgehölt und es wird gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen.
BGH: Überschrift zur Widerrufsbelehrung "für Verbraucher", I ZR 123/10
a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.
b) Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.
LG Berlin: Versteckte Entgeltpflicht in AGB ist unwirksam, 50 S 143/10
Ist die Entgeltpflicht für eine Dienstleistung auf einem Anmeldeformular im Internet und den später übersandten AGB so versteckt, dass der durchschnittlich aufmerksame Internetnutzer diese nicht erkennt, so kommt kein Vertrag zustande.
OLG Frankfurt/M: AGB-Klausel "Lieferzeit in der Regel", 6 W 55/11
Eine AGB-Klausel, mit der eine Lieferzeit mit dem Zusatz "in der Regel" versprochen wird, ist unwirksam.
OLG Hamm: Nichtigkeit veralteter Widerrufsbelehrungen in AGB- 1-4 U 35/11
2. Die Vertragssprache kann auch dann nicht als klar und verständlich angesehen werden, wenn sich lediglich zwei Buttons mit britscher und deutscher Fahne auf der Website befinden, durch diese die Website übersetzt werden kann. Denn hier beseht weiterhin die Gefahr, dass zwar das Angebot in englischer oder sonstiger Sprache präsentiert wird, hingegen der Vertrag nur in einer Sprache, etwa in deutscher Sprache abgewickelt wird. Eine hinreichende Klarstellung hat schon im forfeld der Bestellung zu erfolgen. Trotz geringfügigem Verstoß kann nicht von einem Bagatellfall ausgegangen werden...

LG Bonn: 900.000 EUR Bußgeld wegen DSGVO-Verstoß - nach Herabsetzung, 20 OWi 1/20
Bild: MasterTux, Pixabay
OLG Brandenburg: Datenschutzrechtliche Einwilligung und Zumutbarkeit, 7 U 52/05
1. Die Beweislast für die beschränkte oder nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit trägt der Nutzer.
2. Durch die Einwilligung soll sichergestellt sein, dass der Nutzer vor der Abgabe den erforderlichen subjektiven Erklärungswillen bilden konnte. Ausreichend ist dabei, dass es einem durchschnittlich verständiger Nutzer möglich ist zu erkennen, dass er rechtsverbindlich in eine Verarbeitung seiner persönlichen Daten einwilligt.
3. Um zu ermitteln, ob dem Nutzer ein Zugang zu der Leistung nicht oder nur in unzumutbarer Weise möglich ist, muss geprüft werden, ob das Unternehme eine Monopolstellung hat und diese ausnutzt. Dies ist nicht der Fall, wenn es noch andere Anbieter gibt, die gleichewertige Leistungen anbieten, deren in Anspruchnahme dem Nutzer ohne weiteres möglich ist.
LG München: Private Videoüberwachung des öffentlichen Bereichs zulässig, 20 O 19879/10
2. Gezielte heimliche Aufnahmen von Personen, die sich auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen aufhalten, sind unzulässig. Eine heimliche Überwachung erfolgt jedoch nicht, wenn die Kamerageräte deutlich sichtbar sind und Hinweisschilder angebracht wurden.
3. Eine zielgerichtete regelmäßige Videoüberwachung des öffentlichen Verkehrsraums liegt nicht vor, wenn lediglich aus technischen Gründen der öffentliche Bereich,...
LG Berlin: Aufkunftspflichten einer Kreditauskunftei, 6 O 479/10
2. Das Geschäftsgeheimnis findet i.R.d. des Auskunftsanspruchs des § 34 Abs. 4 BDSG keinen Eingang.

Gericht lädt Alexa als "Zeugin"
Bild: hamburgfinn, Pixabay
BGH: Verfahren gegen mehrere Parteien ggf. als eine Angelegenheit, VI ZR 237/09
Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.
FG Mecklenburg-Vorpommern: Aberkennung Gemeinnützigkeit / unangemessene Geschäftsführergehälter, 3 K 272/13
Zur Prüfung der Angemessenheit des Geschäftsführer-Gehalts einer gemeinnützigen GmbH kann auf die Grundsätze über die vGA zurückgegriffen werden.
Unangemessenheit der Jahresgesamtvergütung eines Geschäftsführers einer gemeinnützigen GmbH kann auch aus sprunghaften, erheblichen Gehaltssteigerungen ohne plausiblem Grund folgen.Mittelverwendungsgebot des § 55 AO unverhältnismäßig (Bagatellvorbehalt).
OLG Hamm: Zahlungsanspruch statt Freistellung der Anwaltskosten bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, 1-4 U 134/12
BGH: Rechtsmissbrauch bei getrennter Geltendmachung zweier identischer Verfügungsanträge, VI ZB 68/11
1. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung die Prozesskosten so gering wie möglich zu halten kann als rechtsmissbräuchlich qualifiziert werden.
2. Eine Beantragung von Mehrkosten durch den Antragssteller ist rechtsmissbräuchlich, wenn diese dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen, vorliegend eine identische Berichterstattung in einer Print- und Onlineausgabe, ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat.

Gericht lädt Alexa als "Zeugin"
Bild: hamburgfinn, Pixabay
BGH: Verfahren gegen mehrere Parteien ggf. als eine Angelegenheit, VI ZR 237/09
Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.
OLG Hamm: Zahlungsanspruch statt Freistellung der Anwaltskosten bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, 1-4 U 134/12
BGH: Rechtsmissbrauch bei getrennter Geltendmachung zweier identischer Verfügungsanträge, VI ZB 68/11
1. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung die Prozesskosten so gering wie möglich zu halten kann als rechtsmissbräuchlich qualifiziert werden.
2. Eine Beantragung von Mehrkosten durch den Antragssteller ist rechtsmissbräuchlich, wenn diese dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen, vorliegend eine identische Berichterstattung in einer Print- und Onlineausgabe, ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat.
BGH: Keine Verhängung einer Ordnungsmittelandrohung im Prozessvergleich, I ZB 95/10
Amtlicher Leitsatz
Die der Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 1 ZPO vorausgehende Androhung gemäß § 890 Abs. 2 ZPO kann nicht wirksam in einen Prozessvergleich aufgenommen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Gericht das Zustandekommen und den Inhalt des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO feststellt.
FG Mecklenburg-Vorpommern: Aberkennung Gemeinnützigkeit / unangemessene Geschäftsführergehälter, 3 K 272/13
Zur Prüfung der Angemessenheit des Geschäftsführer-Gehalts einer gemeinnützigen GmbH kann auf die Grundsätze über die vGA zurückgegriffen werden.
Unangemessenheit der Jahresgesamtvergütung eines Geschäftsführers einer gemeinnützigen GmbH kann auch aus sprunghaften, erheblichen Gehaltssteigerungen ohne plausiblem Grund folgen.Mittelverwendungsgebot des § 55 AO unverhältnismäßig (Bagatellvorbehalt).
In Vorbereitung.
In Vorbereitung.
Businessplan-Wettbewerb 2017 mit der böhm anwaltskanzlei.
Gerne unterstützen wir Existenzgründer im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbs Berlin Brandenburg auch in 2017 fort. Wir beraten Existenzgründer und geben praktische Tipps und Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Existenzgründung. Die Tätigkeiten im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbs Berlin Brandenburg erfolgen ehrenamtlich. Für die Existenzgründer sind sie kostenfrei. Alle Interessierten können Kontakt über das Wettbewerbsbüro aufnehmen: http://www.b-p-w.de/Engagement für Existenzgründer auch in 2015
Bereits seit vielen Jahren unterstützen wir Existenzgründer im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbs Berlin Brandenburg. Unser Engagement setzen wir auch in 2015 fort. Wir beraten Existenzgründer und geben praktische Tipps und Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Existenzgründung.Auch 2009 wieder Coach und Juror für Existenzgründer
Mandatsakte sicher online einsehen
Wir bieten unseren Mandanten mit der WebAkte die Möglichkeit, die von uns geführten Mandatsakten online einzusehen. Der Zugang erfolgt über eine spezielle kennwortgeschützte und verschlüsselte Verbindung.
Seit 2003 einfach gut beraten.
Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:
- Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei
(Steuerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht) - Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
- Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
- Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
- WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte