Erbschaftssteuerrecht

Die Erbschaftsteuer

Die Besteuerung der Erbschaft richtet sich in Deutschland nach dem Modell der Erbanfallsteuer. Entscheidend für diese Besteuerung ist nicht die Höhe des Nachlasses, sondern gemäß § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherungen des einzelnen Erwerbers. Besonders berücksichtigt werden nach § 15 ErbStG die persönlichen Verhältnisse des Erben zum Erblasser, insbesondere der Verwandtschaftsgrad. So werden den Erben Freibeträge zugesprochen, die nicht steuerungspflichtig sind.

Erbschaftssteuer Freibeträge

Die Erbschaftssteuer reduziert sich in einem bestimmten Umfang durch Freibeträge. Dabei existieren zunächst in § 16 ErbStG allgemeine Freibeträge, die für alle Erwerber gelten. Ihre Höhe differenziert nach dem Näheverhältnis des Erwerbers zum Erblasser. Außerdem existieren die in § 17 ErbStG geregelten besonderen Versorgungsfreibeträge für den überlebenden Ehegatten, Lebenspartner und Kinder. Daneben existieren für bestimmte Sachverhalte weitere Freibeträge.

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