Die Besteuerung der Erbschaft richtet sich in Deutschland nach dem Modell der Erbanfallsteuer. Entscheidend für diese Besteuerung ist nicht die Höhe des Nachlasses, sondern gemäß § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherungen des einzelnen Erwerbers. Besonders berücksichtigt werden nach § 15 ErbStG die persönlichen Verhältnisse des Erben zum Erblasser, insbesondere der Verwandtschaftsgrad. So werden den Erben Freibeträge zugesprochen, die nicht steuerungspflichtig sind.
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