Das Steuerverfahrensrecht regelt für unterschiedliche Steuerarten einheitlich die Einzelheiten der Besteuerung, Vollstreckung, Haftung und von Rechtsbehelfen im Zusammenhang mit Steuerforderungen. Dabei lassen sich die behördlichen bzw. außergerichtlichen Verfahren mit dem Finanzamt einerseits und die gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) und dem Bundesfinanzhof (BFH) andererseits unterscheiden. Hohe Praxisrelevanz haben neben Steuer- und Haftungsbescheiden vor allem das Einspruchsverfahren beim Finanzamt, das Klageverfahren vor dem Finanzgericht und die Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH.
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