Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr und UWG

Marktverhaltensregelungen sind bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr die Informationspflichten nach § 312i, 312j BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB. U.a. ist im Rahmen der sog. „Button-Lösung“ die Regelung des § 312j Abs. 2 und 3 BGB zu beachten. 

Trotz etwaiger Verstöße gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten ist gem. § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG der Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten ausgeschlossen. Auch die Möglichkeiten der Vereinbarung einer Vertragsstrafe sind gem. § 13a Abs. 2 und 3 UWG stark eingeschränkt.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860