Unterlassungserklärung individuell

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Spezifikationen

ja
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Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung

Die Unterlassungserklärung wird als Reaktion auf eine berechtigte Abmahnung abgegeben. Dadurch werden die z.T. erheblichen weiteren Kosten vermieden, welche für eine gerichtliche Entscheidung anfallen würden. Strafbewehrte Unterlassungserklärungen (teilweise auch Verpflichtungserklärung genannt) sollten immer individuell für den jeweiligen Einzelfall erstellt werden.

Die Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung muss den oder die beanstandeten Verstöße  exakt abdecken, ohne zu weit und ohne zu eng formuliert zu sein. Bei zu engen Unterlassungserklärungen besteht das Risiko, dass dennoch ein teurer Rechtsstreit geführt wird. Bei zu weit formulierten Erklärungen ist der Betroffene zu stark in seinen (z.B. unternehmerischen) Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Außerdem existiert ein erhöhtes Risiko, wegen Verstößen z.T. hohe Vertragsstrafen bezahlen zu müssen.

Angemessene Vertragstrafe

Generell muss auch die versprochene Vertragsstrafe an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Keinesfalls sollte eine vom Gegner oder dessen Anwalt geforderte Vertragsstrafe ungeprüft akzeptiert werden. Auch zu hohe Vertragsstrafen verpflichten regelmäßig denjenigen, der eine entsprechende Unterlassungserklärung unterschreibt. Von der Gegenseite geforderte Unterlassungserklärungen müssen deshalb ggf. modifiziert abgegeben werden. 

Weitere Einzelheiten zur strafbewehrten Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung >

Leistungen

Leistungen

Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung in außergerichtlichen, behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren. Insbesondere: Recherche (Aktenstudium, Sachverhaltsermittlung, rechtliche Würdigung etc.), Lösungen (Erklärungen, Anträge, Begründungen, Erwiderungen, Stellungnahmen, Verträge, Gutachten etc.), Korrespondenz (Ein- und Ausgang von z.B. Post, Emails, Chats), Kommunikation (Besprechungen, z.B. persönlich, telefonisch, Skype, Facetime) und Termine (Wahrnehmung auswärtiger Termine einschl. Reisen). Umfang der Tätigkeiten nach Bedarf.