Soweit die Klage vom Finanzgericht ganz oder teilweise abgewiesen wurde, kann der Steuerpflichtige mit der nichtzulassungsbeschwerde den Bundesfinanzhof (BFH) anrufen, falls die Revision vom Finanzgericht im Urteil nicht ausdrücklich zugelassen wurde. Dies betrifft die überwiegenden Mehrheit der finanzgerichtlichen Urteile, in welchen die Revision nicht zugelassen wird. Der Steuerpflichtige hat hier die Möglichkeit, im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH überprüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen einer Revision vorliegen.
Leistungen
Leistungen
Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung in außergerichtlichen, behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren. Insbesondere: Recherche (Aktenstudium, Sachverhaltsermittlung, rechtliche Würdigung etc.), Lösungen (Erklärungen, Anträge, Begründungen, Erwiderungen, Stellungnahmen, Verträge, Gutachten etc.), Korrespondenz (Ein- und Ausgang von z.B. Post, Emails, Chats), Kommunikation (Besprechungen, z.B. persönlich, telefonisch, Skype, Facetime) und Termine (Wahrnehmung auswärtiger Termine einschl. Reisen). Umfang der Tätigkeiten nach Bedarf.