Die Umsatzsteuer

Der Umsatzsteuer nach deutschem Steuerrecht unterliegen die in § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) genannten Umsätze, insbesondere Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Von zentraler Bedeutung ist insoweit der Begriff des Unternehmers und des Unternehmens. Nur wenn ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens handelt, fällt Umsatzsteuer an.

Steuersätze 

Grundsätzlich beträgt bei der Umsatzsteuer der Regelsteuersatz 19 %, für einige Ausnahmen lediglich 7 %.

Vorsteuer

Damit tatsächlich nur der Endverbraucher belastet wird, darf der Unternehmer nach den §§ 13, 14 UStG die Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuern von der von ihm abzuführenden Umsatzsteuer auf seine Ausgangsumsätze geltend machen. Sofern die Eingangsumsätze höher sind als die Ausgangsumsätze, kann dies auch zu einer Vorsteuervergütung nach § 37 Abs. 2 AO führen.

Erklärung der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer stellt eine Jahressteuer dar. Dies bedeutet, dass die Grundlage der Besteuerung jeweils für ein Kalenderjahr neu ermittelt wird. Dennoch hat der Unternehmer im Verfahren zur Umsatzbesteuerung bezogen auf das Kalenderjahr mehrere Erklärungspflichten, die sich über das gesamte Kalenderjahr erstrecken. Insbesondere muss der Unternehmer bis zum 10. Tag eines jeden Kalendermonates gegenüber dem Finanzamt eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Die Steuer muss der Unternehmer nach § 18 Abs. 1 u. 2 UStG stets selbst berechnen. Insgesamt sind über das gesamt Jahr somit 13 Steueranmeldungen gegenüber dem Finanzamt abzugeben, 12 Umsatzsteuervoranmeldung bezüglich der jeweiligen Kalendermonate und eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

 

 

 

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