Berufsbezogene Regelungen für Apotheker ergeben sich u.a. aus §§ 1 Abs. 1, 1 Abs. 3, 6, 7, 10, 11 Apothekengesetzes (ApoG), der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Berufsordnungen der Apothekerkammern.
Aus den vorgenannten gesetzlichen Regelungen ergeben sich zunächst Werbebeschränkungen für Apotheker. Ferner sind die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes zu beachten.
Die Regelungen sind als (berufsbezogene) Marktverhaltensregelungen einzuordnen. Verstöße können als Rechtsbruch gem. § 3a UWG gewertet werden und unlauter sein.