Muss man seine Willenserklärung immer persönlich abgeben?

Nein. Auch bei der Abgabe einer Willenserklärung kann man sich vertreten lassen oder sich eines Boten bedienen. Wobei der Bote - im Gegensatz zum Vertreter - keine Willenserklärung für den Erklärenden abgibt, sondern lediglich die Erklärung überbringt.

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Muss eine Willenserklärung dem Empfänger persönlich zugehen?

Grundsätzlich muss eine Willenserklärung dem Erklärungsempfänger persönlich zugehen. Aber es genügt, wenn eine andere Person Kenntnis von der Erklärung erlangt, wenn diese als Empfangsvertreter der eigentlichen Empfängers tätig wird (Bsp. Sekretärin eines Unternehmers).

Weitere Informationen zum Zugang von Willenserklärungen...

 

Ist der Briefkasten des Empfängers ausreichend für den Zugang?

Ja. Der Briefkasten ist eine der wesentlichen „Zugangsstationen“ des Erklärungsempfängers, er befindet sich in seinem Machtbereich und ist dazu bestimmt, den Zugang von Erklärungen zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Zugang rechtsgeschäftlicher Erklärungen...

Wie wird ein Vertrag geschlossen?

Für das Zustandekommen (den Abschluss) eines Vertrages braucht es zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) der Parteien. D.h. die Parteien müssen sich über den Vertragsgegenstand einig geworden sein.

Weitere Informationen zum Zustandekommen eines Vertrages...

Welche Rechte hat man bei einem Mangel der Mietsache?

Ähnlich wie die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte gibt es auch im Mietrecht Mängelbeseitigungsansprüche. Der Vermieter muss diese Mängel nach den Regeln der §§ 536 ff. BGB beseitigen, sofern nicht der Mieter diese Mängel verursacht hat oder diese kannte.

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